Steuervorteile

Bereits im Oktober 2012 wurde im Verkehrssteueränderungsgesetz festgelegt, dass neue Elektro-Pkw (mit Erstzulassung) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Diese Befreiung, die am 31.12.2015 ausgelaufen wäre, wurde vom Bundestag um weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2020, verlängert. Außerdem wird die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.

Neben der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für private und gewerbliche Fahrzeughalter werden in Zukunft auch Arbeitnehmern, die ihr Auto beim Arbeitgeber aufladen, Steuervorteile eingeräumt. Der dadurch entstehende Vorteil, der ihnen vom Arbeitgeber gewährt wird, ist seit Anfang 2017 von der Einkommenssteuer befreit. Gleiches gilt für die dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder vergünstigt übereignete Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zur Nutzung dieser Ladevorrichtung. Die Regelungen sind befristet bis 31. Dezember 2020.

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